AGB und Info - NEU
ZIELSETZUNG
Das Profil und die Attraktivität eines Hochschulstandortes hängen wesentlich von den Leistungen seiner Hochschulen ab. Mitbestimmend ist auch das Sportangebot. Die Aufgabe des Allgemeinen Hochschulsportes (AHS) besteht u.a. darin, durch ein vielseitiges, kostengünstiges Angebot möglichst viele Studierende und Mitarbeitende für eine regelmäßige sportliche Betätigung zu gewinnen.
ANGEBOTE DES HOCHSCHULSPORTES
Der AHS versteht sich somit als Dienstleistungseinrichtung mit folgenden Schwerpunkten:
- Breitensport
- Gesundheitsorientierte Sportangebote
- Workshops
- Lehrgänge / Kurse
- Wettkampfsport
- Internationale Sportbegegnungen
WER IST TEILNAHMEBERECHTIGT
Teilnahmeberechtigt am AHS sind Studierende und Bedienstete der Albert-Ludwigs-Universität, der Pädagogischen Hochschule und des Klinikums. Ebenfalls teilnahmeberechtigt, aufgrund bestehender Kooperationsverträge, sind Studierende der Katholischen Hochschule und der Evangelischen Hochschule sowie der Hochschule für Musik.
Die Teilnahmeberechtigung wird durch den Studierendenausweis nachgewiesen. Nichtstudentische Hochschulmitglieder legitimieren sich durch den Dienstausweis oder einer Bescheinigung der Dienststelle. Die Tennisanlage der Albert-Ludwigs-Universität ist für jedermann zugänglich.
Die Gesundheitsförderungskurse für Mitarbeitende sind ausschließlich für hauptberuflich Tätige der Universität oder der Pädagogischen Hochschule vorgesehen.
Der PausenExpress ist ausschließlich für die Bediensteten der Albert-Ludwigs-Universität zugänglich.
SPORTTAUGLICHKEIT:
Durch die Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie in vollem Umfang sporttauglich ist. Und nicht an Erkrankungen leidet, die einer Teilnahme an dem gebuchten Kurs entgegensteht.
MINDERJÄHRIGE:
Studierende, die bei ihrer Anmeldung oder Teilnahme zu einem Angebot des Hochschulsports minderjährig sind, müssen unaufgefordert vor Kursantritt beigefügte Einverständniserklärung abgeben. Liegt diese bei Kursbeginn nicht vor, muss der/die Studierende dies unverzüglich dem Übungsleiter mitteilen. Minderjährige Studierende, die keine Einverständniserklärung abgeben, können nicht am Kurs teilnehmen. Anfallende Kosten, die dem Veranstalter dadurch entstehen werden dem/der Studierenden in Rechnung gestellt.
BETREUUNG UND ORGANISATION
Das gesamte Hochschulsport-Programm wird durch das Hochschulsport-Team betreut und organisiert. Alle Angebote des Hochschulsportes werden über das Hochschulsportbüro verwaltet. Das Hochschulsport-Team ist immer bemüht, neue Angebote im Programm aufzunehmen, um die Bedürfnisse vieler Studierenden zu berücksichtigen.
PROGRAMMÄNDERUNGEN, AUSHÄNGE
Änderungen des Programmes, Ergänzungen, Ausfälle, Ankündigungen von Wettkampfveranstaltungen, Events und vieles mehr werden per Mail, an die bei der Anmeldung hinterlegte Mailadresse, verschickt.
ANMELDUNG ZU DEN KURSEN
Alle Angebote des Hochschulsports sind anmelde- und kostenpflichtig, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Eine Weitergabe und/oder der Verkauf gebuchter Angebote ist untersagt!
Die Anmeldung zu den AHS-Kursen ist auf 10 Buchungen/Person und 3 Buchungen/Person innerhalb gleichnamiger Angebote beschränkt.
Die Anmeldung erfolgt direkt auf der Angebotsseite. In der Spalte Buchung sehen Sie bis zum Anmeldezeitpunkt ein Datum mit einer Uhrzeit. Zu dem angegebenen Zeitpunkt wird das Feld grün und der Buchungslink aktiv. Sie können dann direkt über dieses Feld das gewünschte Angebot buchen.
Bitte weisen Sie sich auf Nachfrage der Übungsleitenden durch die Teilnahmebestätigung und ihren Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis aus.
Sollten bereits alle Plätze ihres Wunschangebots belegt sein, können Sie unseren Benachrichtigungs-Service buchen. Sie erhalten dann per E-Mail eine Nachricht, sobald wieder Plätze vorhanden sind.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online!
Die Gebühren werden von Ihrem Konto abgebucht. Ca. 10 Tage vor Abbuchung erhalten Sie eine automatische Nachricht mit dem genauen Termin, an dem die Abbuchung stattfindet.
Mit der Online-Buchung eines Hochschulsport-Angebots erteilen Sie dem Hochschulsport der Universität Freiburg ein fortlaufendes SEPA-Lastschriftmandat für das entsprechende Semester. Sie ermächtigen damit den Hochschulsport zum Einzug von Kurs- und Verwaltungsgebühren per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Bankkonto.
Gläubiger-ID: DE47AHS00000120082
Durch die Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie in vollem Umfang sporttauglich ist. Und nicht an Erkrankungen leidet, die einer Teilnahme an dem gebuchten Kurs entgegensteht.
RÜCKTRITTSREGELUNG
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich fristgerecht wie folgt vorliegen:
Für die Bereiche Body&Mind, Fitness&More, Individualsport, Kampfsport, Spiele, Tanz und Tennis an: ahs@sport.uni-freiburg.de
Für den Bereich Natursport an: dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de
Eine Weitergabe und/oder der Verkauf gebuchter Angebote ist untersagt!
1. Rücktrittsbedingung Kategorie 1:
a) Kostenfrei und unter Rückzahlung der Kursgebühr möglich bei Stornierung
innerhalb der ersten Woche nach der Anmeldung.
b) Danach wird grundsätzlich die Stornogebühr in Höhe der Kursgebühr fällig.
c) Die Stornogebühr wird auch bei Verletzung oder Krankheit fällig.
d) Die Stornogebühr entfällt, wenn alle Kursplätze belegt werden konnten, oder vom
Zurücktretenden zum Zeitpunkt des Rücktritts ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
e) Im Fall d) wird mindestens eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig.
Eine Stornierung ist 2 Wochen nach Kursbeginn nicht mehr möglich.
2. Rücktrittsbedingung Kategorie 2:
a) Kostenfrei und unter Rückzahlung der Zulassungs-/Kursgebühr innerhalb der
ersten 2 Wochen nach Angebotsbeginn.
Danach wird die Gebühr einbehalten.
3. Rücktrittsbedingungen für den Bereich Online-Live-Stream-Kurse:
Ein Rücktritt nach Anmeldung ist NICHT möglich.
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich fristgerecht vorliegen: ahs@sport.uni-freiburg.de
4. Rücktrittsbedingungen für den Bereich Natursport(Kategorie 3)
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Für den Bereich Natursport an
dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de
Innerhalb der ersten Woche nach Anmeldung ist der Rücktritt kostenfrei.
Mit Ablauf der ersten Woche nach Anmeldung fallen die folgenden Stornogebühren an:
- 25 % der Kursgebühr bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn
- 50 % der Kursgebühr bei Rücktritt von 6 bis 3 Wochen vor Kursbeginn
- 75 % der Kursgebühr bei Rücktritt von 3 bis 1 Woche vor Kursbeginn
- 100 % der Kursgebühr bei Rücktritt weniger als 1 Woche vor Kursbeginn
- Die Stornogebühr ist auch bei Verletzung oder Krankheit fällig.
- Die Stornogebühr entfällt, wenn bis Kursbeginn alle Kursplätze belegt werden konnten oder vom Zurücktretenden zum Zeitpunkt des Rücktritts ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
- Bei Stornierungen in den letzten 48 Stunden vor Kursbeginn, kann aus organisatorischen Gründen i.d.R. kein Ersatzteilnehmer mehr nachrücken. Daher sind in diesem Fall die vollen Kursgebühren zu entrichten.
- Bei jeder Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5 fällig.
Im Falle des Totalausfalls eines Kurses auf Grund ungünstiger Wetterbedingungen, werden die Kursgebühren komplett erstattet. Bei einem Teilausfall werden die Kursgebühren anteilig erstattet. Ein Teilausfall begründet kein Recht zur Rückerstattung, Rücktritt oder zu Schadensersatzforderungen.
* Der Hochschulsport als Veranstalter empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen.
GEWÄHRLEISTUNG VON VERANSTALTUNGEN *
Die angekündigten Kurse und Veranstaltungen können ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:
- Lehre und Forschung
- Wettkampfveranstaltungen / Turniere / Fortbildungen
- Kurzfristiger Ausfall der Übungsleiter
- Höhere Gewalt
Gewährleistet werden ohne Beitragsreduktion 75% der angegebenen Termine
Für Kurse, die aus berechtigten Gründen von Präsenz-Veranstaltungen auf ein digitales Format wechseln, gibt es keine Beitragsreduktion.
TIPPS TIPPS TIPPS
Anregungen, Kritik, Wünsche, etc. bitte per E-mail an:
VERSICHERUNGSSCHUTZ UND HAFTUNG *
Eingeschriebene Studierende sind in der Regel gegen Sportunfälle gemäß den Richtlinien der Unfallkasse Baden-Württemberg, Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, versichert, soweit sie an offiziell ausgeschriebenen Veranstaltungen im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports teilnehmen. Diese Veranstaltungen müssen innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter der Leitung eines bestellten Übungsleiters stattfinden.
Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs auf den Hochschulsportanlagen (freie Spielgruppen, freies Tennisspielen, individuelles Training u. ä.) ist nicht versichert.
Allen Teilnehmern am AHS wird zusätzlich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.
Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssports vorliegen. Bei Beamten gilt ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsportes nicht als Dienstunfall.
Bei allen Angeboten, bei denen der AHS nur als Vermittler auftritt, besteht kein Versicherungsschutz bei der UKBW, daher wird dringend empfohlen, sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
UNFALLMELDUNG
Für Unfälle im Rahmen von AHS-Veranstaltungen besteht Meldepflicht innerhalb von drei Tagen. Die Unfallmeldung ist einfach und vollständig ausgefüllt im Büro des Allgemeinen Hochschulsports unter Angabe der Hochschulzugehörigkeit abzugeben. Insbesondere darf die Angabe eines Unfallzeugen (in der Regel Lehrkraft/Übungsleiter) nicht fehlen. Formulare sind im Hochschulsportbüro der Universität und der Pädagogischen Hochschule erhältlich. Für Studierende der Evangelischen, bzw. Katholischen Hochschule bzw. der Hochschule für Musik sind die Unfallanzeigen im jeweiligen Studierendensekretariat erhältlich und auch dort abzugeben. Oder online unter: http://www.sicherheit.uni-freiburg.de/Dokumente/unfallanzeigestud
AHS-KURSE - KRANKENKASSEN
Die Hochschulsportkurse entsprechen, sofern nicht extra vermerkt, nicht den Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V. Daher werden vom Hochschulsport auch keine Teilnahmebestätigungen ausgefertigt, die eine Erstattung der Kursgebühren durch die Krankenkassen betreffen.
Bonushefte der Kassen werden nur dann abgestempelt, wenn die Teilnahme dokumentiert wurde. Ausgeschlossen sind dabei Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern.
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG FÜR MITARBEITENDE
Die Kurse sind ausschließlich für die Beschäftigten der Universität Freiburg und kostenfrei. Als so genannter Sachbezug sind sie jedoch grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig und unterliegen gemäß dem „Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung“ der Meldeverpflichtung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).
Bei diesen Kursen handelt es sich jedoch um eine Leistung des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit i.S.d. § 3 Nr. 34 EstG. Sie sind als solche bis zu einem Betrag in Höhe von 600 € pro Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei. Die Meldung an das LBV übernimmt das Personaldezernat, die Überprüfung erfolgt durch das LBV. Sofern der oder die Teilnehmende keine weiteren Sachbezüge i.S.d. § 3 Nr. 34 EStG erhält und der Freibetrag von 600 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten wird, fallen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Sachbezug fließt den Teilnehmern*innen mit Beginn der ersten Kurseinheit zu. Die genaue Höhe des Sachbezugs ist von der maximalen Teilnehmerzahl und den Gesamtkosten des Kurses abhängig (dieses Vorgehen ist durch das LBV vorgegeben). Sie finden unter jedem Angebot einen Wert des Sachbezugs. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Kurses durch Sie, die einmalige steuerliche Last unverändert bestehen bleibt.
Der Kurs wird nur angeboten, wenn mindestens 50 % der Plätze belegt sind.
Rücktrittsbedingungen:
Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte frühzeitig schriftlich per Mail (ahs@sport.uni-freiburg.de) ab, damit Kolleginnen und Kollegen nachrücken können. Falls Sie sich später als 8 Kalendertage vor Kursbeginn nicht abgemeldet haben, müssen wir leider eine Stornogebühr von € 50,00 berechnen.
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
FUNDSACHEN
Fundsachen können beim Hausmeister im Sportinstitut (Hauptgebäude) bzw. beim Platzwart auf der Tennisanlage der Universität abgeholt werden.
HAUSORDNUNG
Auf die Beachtung der Hausordnung wird hingewiesen. Diese ist im Eingangsbereich ausgehängt.
ABKÜRZUNGEN
ADH Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband
AHS Allgemeiner Hochschulsport
D/H Damen/Herren
DHM Deutsche Hochschulmeisterschaften
FT Freiburger Turnerschaft
HS Hörsaal
IfSS Institut für Sport und Sportwissenschaft
PH Pädagogische Hochschule
SR Seminarraum
UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg
Anmerkungen
*) Bei Kursen, die in Kooperation mit anderen Anbietern stattfinden, gelten die Bedingungen des jeweiligen Kooperationspartners